Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der SEGUSOFT GmbH

Stand: 22. Mai 2017

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen der SEGUSOFT GmbH und Personen, die bei der SEGUSOFT GmbH Software bestellen („Kunde“). Die SEGUSOFT GmbH und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

(2) Der Kunde sichert zu, dass es sich bei ihm um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die vorliegend den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn die SEGUSOFT GmbH den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Software durch die SEGUSOFT GmbH zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung (III.) bzw. der Kauf einer Software des Kunden bei der SEGUSOFT GmbH (IV.).

(2) Vertragsschluss

(a) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die SEGUSOFT GmbH zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Software und dem vom Kunden gewählten Umfang (Volumen) dar.

(b) Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei der SEGUSOFT GmbH an das Angebot gebunden.

(c) Ein Vertrag zwischen der SEGUSOFT GmbH und dem Kunden über die bestelle Software kommt erst dann zustande, wenn die SEGUSOFT GmbH die Bestellung des Kunden durch eine E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung) oder ihr durch Übermittlung eines Zugangsschlüssel nachkommt.

(d) Soweit von der SEGUSOFT unentgeltliche Leistungen zur Verfügung gestellt werden, kann die Nutzung von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

III. Regelungen betreffend der Softwareüberlassung zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung

(1) Softwareüberlassung

(a) Die SEGUSOFT GmbH stellt dem Kunden die Nutzung der auf der Homepage der SEGUSOFT GmbH beschrieben Client- und Anwendungs-Software, mit dem vom Kunden gewählten Spezifikationen und in dem vom Kunden gewählten Umfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Client-Software wird dem Kunden entweder auf einer CD-ROM, oder mittels Downloadlink unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Anwendungs-Software wird dem Kunden von der SEGUSOFT GmbH so zur Verfügung gestellt, dass dieser die Anwendungs-Software über einen bei Vertragsschluss von der SEGUSOFT GmbH bekannt gegebenen Browser, oder über die zur Verfügung gestellte Client-Software nutzen kann. Die Anwendungs-Software verbleibt dabei auf dem Server der SEGUSOFT GmbH. Von der SEGUSOFT GmbH nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von der SEGUSOFT GmbH betriebenen Übergabepunkt.

(b) Die SEGUSOFT GmbH wird die zu überlassende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der von ihr aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen der SEGUSOFT GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die SEGUSOFT GmbH wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Änderungen, die den Funktionsumfang nicht einschränken und für den Kunden zumutbar sind, müssen von der SEGUSOFT GmbH nicht angekündigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version als die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses gewählte, besteht jedoch nicht.

(c) Die Nutzung der Anwendungs-Software wird dem Kunden nach dessen Wahl über den von ihm gewählten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Ist der von dem Kunden gebuchte Leistungszeitraum abgelaufen, wird die SEGUSOFT GmbH den Zugang des Kunden zur Anwendungs-Software schließen.

(d) Die SEGUSOFT GmbH überlässt dem Kunden die Anwendungs-Software am Übergabepunkt mit einer technischen Verfügbarkeit von 99% pro Kalenderjahr zur Nutzung. Daneben kann die SEGUSOFT GmbH die Leistungserbringung an jedem Sonntag zwischen 1 bis 6 Uhr Ortszeit der SEGUSOFT GmbH unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen.

(e) Innerhalb der definierten Verfügbarkeit schuldet die SEGUSOFT GmbH die Leistungen nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Qualitätswerten.

(2) Handbuch, Schulung

(a) Die SEGUSOFT GmbH stellt auf der Anwenderseite ein Nutzerhandbuch zur Verfügung.

(b) Eine Schulung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht geschuldet

(3) Datenspeicherung und -übernahme

(a) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem von der SEGUSOFT GmbH eingerichteten Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Anwendungs-Software zugreifen kann. Die SEGUSOFT GmbH schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Sie treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(b) Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes, sowie der Menge des Datentransfers richtet sich nach den vom Kunden im Rahmen der Bestellung gewählten Spezifikationen.

(4) Verarbeitung personenbezogener Daten

(a) Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die SEGUSOFT GmbH wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.

(b) Die SEGUSOFT GmbH hat ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.

(5) Datenherausgabe

(a) Die SEGUSOFT GmbH wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, wobei die Daten von der Software automatisch verschlüsselt werden und eine Herausgabe der Daten in unverschlüsselter Form nicht möglich ist. Verlangt der Kunde die Herausgabe einer Kopie der Daten mehr als einmal in einem Kalenderquartal, so hat er hierfür die in der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste festgehaltenen Entgelte zu zahlen.

(b) Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen der SEGUSOFT GmbH hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

(c) Die SEGUSOFT GmbH wird die bei ihr vorhandenen Kunden-Daten 1 Monat nach der Vertragsbeendigung löschen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde die Herausgabe der Daten an sich (in verschlüsselter Form) verlangen. Nach Ablauf der Frist, ist eine Herausgabe der Daten nicht mehr möglich.

(6) Datensicherung

Die SEGUSOFT GmbH wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden, die sich auf den Datenservern der SEGUSFOT GmbH befinden, durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden.

(7) Mitwirkungsleistungen des Kunden

(a) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom der SEGUSOFT GmbH definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Die SEGUSOFT GmbH ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

(b) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen der SEGUSOFT GmbH ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen, die dem Nutzer bei der Registrierung bekannt gegeben werden, entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Der Kunde wird die ihm von der SEGUSOFT GmbH überlassene Client-Software und nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner installieren, von dem aus er berechtigterweise auf die Anwendungs-Software zugreifen will.

Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Die SEGUSOFT GmbH bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

(8) Nutzungsrechte an und Nutzung der Client-Software und der Anwendungs-Software, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(a) Nutzungsrechte an der Client-Software und an der Anwendungs-Software.

(aa) Der Kunde erhält an der Client-Software und der Anwendungs-Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Soweit dem Kunden Open Source Software überlassen wird, gelten abweichend von den nachstehenden Bedingungen, die der jeweiligen Open Source Software zugrunde liegenden Lizenzbedingungen. Der Kunden kann in der Software im Bereich der Dokumentation ersehen, welche Open Source Software bei der Erstellung der Softwareprodukte der SEGUSOFT GmbH verwendet wurde, sowie die Lizenzbedingungen einsehen und speichern.

(bb) Der Kunde nutzt die Client-Software nur für den Zugriff auf den Server, um die Anwendungs-Software auf dem Server zu nutzen. Eine Überlassung der Anwendungs-Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Client-Software und die Anwendungs-Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten und im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.

(cc) Der Kunde nutzt die Client-Software und die Anwendungs-Software nur in dem vereinbarten Umfang. Erfolgt eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, zahlt der Kunde eine in Anhang 1 vereinbarte pauschalierte Nutzungsgebühr; sonstige Ansprüche der SEGUSOFT GmbH bleiben unberührt.

(dd) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Client-Software oder der Anwendungs-Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die SEGUSOFT GmbH sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist. Die vollständige Entfernung der Client-Software von einer, mehreren oder allen Datenverarbeitungsanlagen des Kunden bei Beendigung des Vertrags gilt nicht als Änderung.

(ee) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Client-Software und/oder die Anwendungs-Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(ff) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Client-Software und/oder die Anwendungs-Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten, außerhalb des vereinbarten Umfangs, nutzen zu lassen oder die Client-Software oder die Anwendungs-Software Dritten außerhalb des vereinbarten Umfangs zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die Client-Software oder die Anwendungs-Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(b) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(aa) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Client-Software und der Anwendungs-Software durch Unbefugte zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten, soweit vertraglich nicht anderes vereinbart ist, die Inanspruchnahme der Leistungen der SEGUSOFT GmbH zu gestatten. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

Der Kunde erhält für sein Nutzerkonto eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem einem Benutzerkennwort und einem vom Kunden nach den Sicherheitskriterien von der SEGUSOFT GmbH selbst erstellten Passwort. Benutzerkennwort und Passwort sind vom Kunden geheim zu halten.

(bb) Der Kunde haftet dafür, dass die Client-Software und die Anwendungs-Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungs-Software-Daten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(c) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (a) und (b) durch den Kunden

(aa) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (b) oder (a) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die SEGUSOFT GmbH den Zugriff des Kunden auf die Anwendungs-Software oder die Anwendungs-Software-Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(bb) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (b) lit. (bb), ist die SEGUSOFT GmbH berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungs-Software-Daten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde der SEGUSOFT GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der SEGUSOFT GmbH weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (a) oder (b), und hat er dies zu vertreten, so kann die SEGUSOFT GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(cc) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendungs-Software durch Dritte i. S. d. (b) lit. (aa) (oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(dd) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann die SEGUSOFT GmbH Schadensersatz geltend machen.

(d) Rechte an den gespeicherten Daten und an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

(aa) Der Kunde räumt der SEGUSOFT GmbH das Recht ein, die von der SEGUSOFT GmbH für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Sie ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die SEGUSOFT GmbH auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(bb) Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungs-Software-Daten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server der SEGUSFOFT GmbH eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

(9) Mängelhaftung

(a) Sind die von der SEGUSOFT GmbH erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet die SEGUSOFT GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der SEGUSOFT GmbH nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.

(b) Der Kunde hat der SEGUSOFT GmbH Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(10) Vertragslaufzeit

(a) Der Vertrag läuft zunächst für den im Angebot definierten Zeitraum gerechnet vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Nach Ablauf dieser Frist läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf des fest vereinbarten Zeitraumes oder danach jeweils zum Kalenderquartalsende gekündigt wird.

(b) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(c) Jede Kündigung bedarf der Textform.

IV. Regelungen betreffend der Softwareüberlassung auf Dauer (Kauf)

(1) Übergabe und Download der Software

(a) Die Übergabe der Software erfolgt durch Übermittlung eines Links zum Download oder durch Übergabe eines Datenträgers (z.B. CD, USB-Stick) auf dem sich die Software befindet, sowie durch Übermittlung eines Aktivierungskeys für die bestellte Software an die vom Kunden in dessen Bestellung angegebene Adresse.

(b) Die SEGUSOFT GmbH stellt auf der Anwenderseite ein Nutzerhandbuch zur Verfügung. Eine Schulung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht geschuldet

(2) Lizenz

(a) Die SEGUSOFT GmbH verfügt über alle urheberrechtlichen ausschließlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software und ist ausschließlich zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnissen an der Software berechtigt. Die SEGUSOFT GmbH behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind. Soweit dem Kunden Open Source Software überlassen wird, gelten abweichend von den vorliegenden Bedingungen, die der jeweiligen Open Source Software zugrunde liegenden Lizenzbedingungen. Der Kunden kann in der Software im Bereich der Dokumentation ersehen, welche Open Source Software bei der Erstellung der Softwareprodukte der SEGUSOFT GmbH verwendet wurde, sowie die Lizenzbedingungen einsehen und speichern.

(b) Die SEGUSOFT GMBH räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software, und an zur Verfügung gestellten Updates, ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software im Objektcode auf einem Computer zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und im vereinbarten Umfang bzw. vereinbarten Volumen („Volumen-Lizenz“) zu nutzen.

(c) Dem Kunden ist es insb. untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software unterzulizenzieren oder die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.

(d) Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich der SEGUSOFT GmbH zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.

(e) Die Lizenz ist unübertragbar; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der vom Kunden heruntergeladenen Programmkopie der Software, sofern der Kunde die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar macht.

(3) Pflichten des Kunden

(a) Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.

(b) Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.

(c) Bei der Softwareüberlassung auf Dauer hat der Kunde im Fall der Weitergabe der Programmkopien der Software, die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar zu machen und der SEGUSOFT GmbH Namen und Adresse des Empfängers der Software mitzuteilen.

(d) Der Kunde wird in regelmäßigen Abständen eventuell vorhandene Updates für die Software vom Server der SEGUSOFT GmbH laden und installieren.

(4) Mängelrechte bei Softwareüberlassung auf Dauer

(a) Mängelansprüche verjähren unbeschadet der Regelung V. Nr. (2) dieser Vereinbarung in 12 Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

(b) Die SEGUSOFT GmbH gewährleistet während der Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.

(c) Die SEGUSOFT GmbH gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht. Die SEGUSOFT GmbH übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. Ebenso übernimmt die SEGUSOFT Gmbh keine Gewährleistung für Funktionsbeeinträchtigungen, die aus Mängeln der Hardware bzw. unpassender Spezifikation der Hardware in Bezug auf die Software, einer mangelhaften Internetanbindung des Systems des Kunden, Fehlbedienungen, schadhaften Daten oder sonstigen, aus der Sphäre des Kunden stammenden Gründen resultieren. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

(d) Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird SEGUSOFT GmbH nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. Der SEGUSOFT GmbH stehen zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Gelingt es der SEGUSOFT GmbH nicht, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung“) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.

(e) Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

  • wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
  • wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SEGUSOFT GmbH modifiziert oder verändert, oder
  • wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.

(f) Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden V. Nr. (2).

V. Allgemeine Regelungen

(1) Vergütung

(a) Die Zahlung der Vergütung erfolgt gegen Vorkasse mittels der vereinbarten Zahlungsmethoden. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

(b) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der SEGUSOFT GmbH in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.

(2) Haftungsmaßstab und -begrenzung

(a) Die SEGUSOFT GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die SEGUSOFT GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die SEGUSOFT GmbH haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der Anwendungsbereich d. § 44a TKG bleibt unberührt.

(b) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf den Wert des Auftrages. Bei Softwareüberlassung zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung, errechnet sich der Wert des Auftrages aus dem jährlichen Entgelt exklusive der Umsatzsteuer.

(3) Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist die SEGUSOFT GmbH berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Die SEGUSOFT GmbH wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Die SEGUSOFT GmbH wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(4) Recht zur Nennung auf einer Referenzliste

(a) Die SEGUSOFT GmbH ist berechtigt den Kunden als Referenz unter Nennung der vom Kunden verwendeten Produktversion zu benennen.

(b) Der Kunde räumt der SEGUSOFT GmbH hierzu ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an seiner geschäftlichen Bezeichnung und dem zugehörigen Logo ein.

(5) Schlussbestimmungen

(a) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(b) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(c) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(d) Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.

(e) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(f) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(g) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von SEGUSOFT GmbH.

(h) Die SEGUSOFT GmbH ist berechtigt den Umfang der Nutzung der Software durch den Kunden (wie zum Beispiel die Anzahl aller übertragenen Dateien, die Anzahl aller Nutzer, der zeitliche Abstand der Nutzung,…) in anonymisierter Form auszuwerten und zu verwenden.